Über Privatkassen oder Zusatzversicherungen für Heilpraktiker können die Kosten zum Teil übernommen werden. Bitte erkundigen sie sich vorher bei Ihrer Krankenkasse.
Versäumen eines Termins:
Vereinbarte Termine sind verbindlich einzuhalten. Termine, die kürzer als 48 Stunden vorher abgesagt werden, können in Rechnung gestellt werden.